Aus der Kirche austreten?

Ein sogenannter „Kirchenaustritt“ meint den Verwaltungsakt, der in Deutschland vor dem Standesamt möglich ist durch die Erklärung der bzw. des Gläubigen, dass sie / er nicht mehr zur bisher angegebenen Religionsgemeinschaft gehören will.
Äußerlich dokumentiert sich der Kirchenaustritt durch den Wegfall der Kirchensteuer. Doch mit der Erklärung des Kirchenaustritts hat sich der Einzelne auch außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft gestellt und damit vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen. Auch kann er keine kirchlichen Ämter oder Dienste (z. B. Pate bei Taufe oder Firmung) übernehmen. Schließlich gibt es für Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, kein kirchliches Begräbnis, wenn nicht vor dem Tod Zeichen der Aufgeschlossenheit für den Glauben und der Reue über den Schritt der Distanzierung von der Kirche gegeben wurden.
Die Gründe für die Abkehr von der Kirche sind vielfältig, meistens sind sie nicht einmal mit einer Absage an den christlichen Glauben verbunden. Oft wird die Kirchensteuer als Austrittsgrund genannt. Wir sind uns dessen bewusst, dass manchmal sogar Kränkungen und Verletzungen durch Mitglieder oder Verantwortliche der Kirche selbst der Grund für den Weggang sein können.
Die Kirche urteilt nicht über innere Beweggründe, die zu diesem Schritt führen. Sie respektiert die persönliche Entscheidung. Dabei muss sie sich auch selbst prüfen, wo sie Ärgernis gegeben hat und Anlass für die Austrittserklärung gewesen ist.

Zögern Sie bitte nicht, bevor Sie den Schritt aus der Kirche tun das Gespräche zu suchen. Die Seelsorger vor Ort haben ein offenes Ohr.
Einen Austritt können Sie natürlich rückgängig machen- dazu nehmen Sie Kontakt mit einem Seelsorger auf. Alle Informationen zum Thema „Wieder eintreten finden Sie auch unter: www.katholisch-werden.de